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Förderung Ihres Aufenthaltes bei uns!

Als gemeinnütziger Verein dürfen wir gewisse Leistungen ohne Mehrwertsteuer abgeben. Jedoch wird im Bereich der Familienerholung die Gemeinnützigkeit nicht aufgrund der inhaltlichen Arbeit sondern aufgrund der Finanzsituation ihrer Nutzer festgestellt.

Das heißt: Wir brauchen von Ihnen bei Ihrer Anmeldung eine Erklärung über Ihr Familieneinkommen, damit wir sehen, ob es diese Kriterien erfüllt. Das klingt seltsam, ist aber halb so wild. Die Grenzen dieser Kriterien nach der Vorstellung der Abgabenordnung liegen in der Regel beim vierfachen Satz der Sozialhilfe, und zwar pro Familienmitglied.

Beispiel: Mutter, Vater, zwei Kinder (14 und 8 Jahre alt)

Im Jahr 2021 bekommt diese Familie den steuerfreien Preis, wenn ihr "Gesamtbetrag der Einkünfte" (steht auf dem Steuerbescheid 2020) die Summe von 71.232 Euro nicht übersteigt.

Den niedrigeren Preis erhalten Familien auch, wenn ein Familienmitglied einen Behinderungsgrad von mind. 50% hat.

Weitere Fördermöglichkeiten können sicjh über die katholische Stiftung "Lebensraum für die Familie und Soziales Wohnen" ergeben, wenn mindestens ein Familienmitglied der Katholischen Kirch zugehörig ist und sich der Wohnsitz der Familie innerhalb der Diözese Rottenburg-Stuttgarts oder des Erzbistums Freiburg befindet.

Sprechen Sie uns freimütig an - wir beraten Sie zu diesem Thema gerne ausführlich und vertrauensvoll!

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