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Kinderarmut und Familienurlaub - geht das?

Hartz4 - Urlaubsmöglichkeiten für von Armut betroffene Kinder

Deutschland liegt laut einer Studie des Global Finance Magazins aus dem Jahr 2016 auf Platz 18 der reichsten Länder der Welt. Dennoch gibt es auch hier viele Arbeitslose und von Armut Betroffene. Auch Kinder sind zum Teil finanziell benachteiligt, so dass sich ihnen nicht einmal die Möglichkeit auf Urlaub und Erholung bietet.

Die Arbeitslosenquote lag im Juni 2016 auf dem niedrigsten Stand seit über 25 Jahren. Das berichtete die Bundesagentur für Arbeit. Dennoch sind in Deutschland knapp 2,47 Millionen Kinder von Kinderarmut bedroht. Laut der Begriffsdefinition einer EU-Konvention gelten Personen, die weniger als 60% des mittleren gewichteten Nettoeinkommens verdienen, als einkommensarm. Kinder dieser Familien sind demnach von Kinderarmut betroffen oder zumindest bedroht. In Deutschland handelt es sich dabei um fast jeden fünften Minderjährigen.

Betrachtet man das Thema bundesweit, werden große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern deutlich. Während in Oberbayern nur 9,1% der Kinder betroffen sind, leben in Bremen mit 33,1% die meisten Kinder in einkommensschwachen Familien. Obwohl diese Zahlen aufgrund der positiven Lage des deutschen Arbeitsmarkts verwunderlich erscheinen, gibt es diverse Gründe für das Aufkommen einer Kinderarmut. Hierbei lassen sich folgende Risikogruppen ausmachen:

  • Erwerbslose: Arbeitslosigkeit ist eines der größten Risiken für Armut.
  • Alleinerziehende: 2,3 Millionen Kinder leben bei Alleinerziehenden. Mutter oder Vater sind oftmals von Armut bedroht, da sie nur unzureichende Unterhaltszahlungen bekommen und bezüglich der Arbeit eingeschränkt sind.
  • Familien mit drei oder mehr Kindern: Oftmals werden Eltern kinderreicher Familien auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt, da sie als Risiko angesehen werden.
  • Menschen mit Migrationshintergrund und Ausländer: Probleme auf dem Arbeitsmarkt führen dazu, dass Menschen dieser Bevölkerungsgruppen häufig Geringverdiener sind oder Hartz IV beziehen.
  • Personen mit niedrigem Qualifikationsniveau: Diese werden oft nur im Niedriglohnsektor beschäftigt. Kinder zu ernähren, ist unter diesen Umständen meist sehr schwierig.

Oft können sich diese Risikogruppen nicht einmal den jährlichen Urlaub und somit eine Auszeit und Erholung vom Alltagsstress leisten. Während die Klassenkameraden vom Sommerurlaub erzählen, müssen die von Kinderarmut Betroffene zuhause bleiben. Um das zu vermeiden, engagieren sich deutschlandweit etwa 100 gemeinnützige Familienferienstätten, die z.T. bezuschusste Möglichkeiten eines einwöchigen Aufenthalts anbieten können. Zwar haben Personen, die ALGII beziehen, grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub, jedoch reicht der Regelsatz oft nicht aus und einen Urlaubszuschuss gibt es in der Regel nicht.

Hartz4-Empfänger haben die Option, einen Urlaubsantrag beim Jobcenter zu stellen. Dies geschieht in schriftlicher Form und muss je nach Einzelfall angepasst werden. In der Regel erhalten Geringverdiener dann einen Zuschuss für ihren Urlaub. Um den Urlaub zudem noch etwas günstiger zu gestalten, bietet sich die Möglichkeit auf einen Wohnungstausch an. Dieser ist günstiger als ein Hotel oder Hostel und wird meist sehr positiv bewertet.

Dass es solche gemeinnützigen Organisationen gibt, kann dazu beitragen, die vielschichtigen Auswirkungen von Kinderarmut zu verringern. Denn was viele nicht wissen: Die Mittellosigkeit der erwerbsschwachen Familien kann sich auch auf die Gesundheit des Kindes auswirken. Die Kinder leiden unter den Problemen ihrer Eltern und haben zudem meist nicht einmal einen Rückzugsort, da sie häufig in kleinen Wohnungen leben und sich die Zimmer mit ihren Geschwistern teilen. Weiterhin wird das Sozialverhalten geschwächt, da die Eltern für Hobbys oder andere Freizeitaktivitäten keine finanziellen Mittel besitzen. Die Kinder schämen sich und ziehen sich zurück. Ein Urlaub bietet Abwechslung und lässt die Kinder neue Hoffnung schöpfen.

Weitere Informationen zum Thema „Kinderarmut“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.hartz4hilfthartz4.de viele weitere Informationen, Ratgeber und eBooks zu Themen, wie Wohnung& Miete, Hartz4-Finanzen sowie Job und Bewerbung.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

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